Galápagos-Inseln: Krankenversicherung ist verlangt

24 Mai 2018 1:47pm
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Galápagos-Inseln: Krankenversicherung ist verlangt

Für Ecuador-Reisende liegt ein Abstecher ins Naturparadies der Galápagos-Inseln nahe. Doch neue Vorgaben erschweren einen Spontan-Trip. Verlangt werden Rückflugticket, Hotel-Reservierung und Krankenversicherung.

Eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für die gesamte Verweildauer ist in Ecuador per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten), in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.

Für den Besuch der Galápagos-Inseln wird seit 5. Februar 2018 zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Informationen dazu sind in spanischer Sprache auf der Website des ecuadorianischen Außenministeriums zu finden.

Pauschalreisende sind nicht von der neuen Regelung betroffen, da für sie der Reiseveranstalter in der Regel die notwendigen Formalitäten übernimmt.

Durch die Maßnahmen will die Regierung nach Angaben des Allgemeinen Automobil Clubs (ADAC) den Zustrom von Touristen stärker kontrollieren sowie den ungehinderten Zuzug auf die Insel einschränken. Mit der Maßnahme soll die Tier- und Pflanzenwelt des Archipels geschützt werden.

Die Galápagos-Inseln bestehen aus 14 größeren und acht kleineren Inseln und haben etwa 25.000 Einwohner. Bekannt wurden sie insbesondere durch Charles Darwin, dessen Evolutionstheorie dort eine Reihe von Anstößen erhielt.

Besucher des Archipels erwartet ein Naturraum mit ganz besonderen Umweltbedingungen, die einzigartige Tier- und Pflanzenarten hervorbrachten. Neben bizarren Landschaften gehören die Galápagos-Schildkröten, der Blaufußtölpel, der Fregattvogel, der Galápagos-Albatros, der flugunfähige Kormoran, die Meeresechsen sowie die verspielten Seelöwen zu den Attraktionen der Inselgruppe.

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