EU-Fluggesellschaften werden ihre Tarife in Euro oder in lokaler Währung zu erkennen geben

20 November 2018 8:13pm
webmaster
aeropuerto-internacional-de-frankfurt

Zusammenfassung: Der EU-Gerichtshof (EuGH) begutachtete vor Kurzem Flugtarife zwischen zwei EU-Ländern.

Der EU-Gerichtshof (EUGh) begutachtetete vor Kurzem, dass die Fluggesellschaften die Tarife ihrer Flüge zwischen zwei EU-Ländern in Euros oder in den lokalen Währungen der Ankunfts- oder Abfahrtstaaten zeigen können.

Die Entscheidung steht im Verhältnis zu dem Fall der Airline Germanwings. Lage, die zu dem deutschen Gerichtshof durch den Verbraucherverband von Baden-Wurtemberg kam, Bundesstaat im Südosten Deutschlands. Dieser hielt für unredlich, dass diese Airline den Flug London-Stuttgart nur in Pfund Sterling zeigte. Flug, den ein Verbraucher von deutschem Land aus reservierte.

Inzwischen erbat der deutsche Zivil- und Strafgerichtshof die Erklärung der Bedingungen, die den Fluggesellschaften erlauben, während dem Verkauf ihrer Dienste ihre Tarife in eine Währung oder andere zu zeigen.

Darauf wies der EuGH hin, obwohl die EU-Gesetzgebung den Airlines erlaubt, die Tarife ihrer europäischen Flüge „in Euro oder in lokaler Währung“ zu zeigen, muss diese Letzte objektiv mit dem vorgeschlagenen Dienst in Verbindung sein, das heißt, muss das gesetzliche Zahlungsmittel in dem Ankunfts- oder Abfahrtsmitgliedsstaat sein.

„Folglich begeht theoretisch die Airline Germanwings keinen Fehler, wenn sie einen Transportdienst in Pfund Sterling zeigt, dessen Abfahrtsort sich in dem Vereinigten Königreich befindet, wo das gesetzliche Zahlungsmittel nicht das Euro ist“, so endet das Urteil des Oberlandesgerichts.

Back to top