Die Website der Deutschen Botschaft in Kuba aktualisiert ihre FQAs zur Konsulararbeit während der Corona- Krise

21 November 2020 5:06pm
Schreiben Caribbean News Digital
Deutschen-Botschaft-in-Kuba

Wann öffnet das Konsulat wieder?

Die Annahme von Visaanträgen für die festgelegten Ausnahmen ist mit reduzierten Terminen möglich. Eine Vorsprache zur Beantragung eines Visums ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Terminvereinbarungssystem online möglich.

Für alle anderen Angelegenheiten (Passbeantragung, Legalisationen, Beglaubigungen etc.) bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail.

Sowohl die Botschaft als auch das Konsulat können für Anfragen per E-Mail erreicht werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen kann die Antwortzeit einige Tage dauern. Bitte konsultieren Sie unsere Webseite bevor Sie eine E-Mail senden.

Was muss ich bei der Einreise von Kuba nach Deutschland beachten? Gibt es Quarantänevorschriften?

Nach aktuellem Stand besteht bei Einreise von Kuba nach Deutschland keine Quarantäneverpflichtung und keine Verpflichtung, einen PCR-Test abzulegen, da Kuba vom Robert-Koch-Institut nicht mehr als Risikogebiet eingestuft ist.
Diese Situation kann sich jederzeit ändern, sodass vor Reiseantritt eine Konsultation beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat empfohlen wird.

Informationen gibt es auch hier.

Bei Fragen zu den geltenden Quarantäne-Bestimmungen in Deutschland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsbehörde. Hier finden Sie die Verordnungen der Bundesländer.

Ich habe einen Flug nach Kuba für ein zukünftiges Datum gebucht. Kann ich einreisen? Wo finde ich die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Kuba?

Bitte beachten Sie, dass wir als deutsche Behörde nicht für die Auskunftserteilung zu ausländischem Recht zuständig sind, das betrifft auch die Einreisebestimmungen ausländischer Staaten. Außerdem können sich diese Bestimmungen, gerade auch in der jetzigen Situation, kurzfristig ändern.

Bitte wenden Sie sich für weitergehende Auskünfte an die zuständige Behörde, also die Kubanische Botschaft in Berlin.

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Kuba finden Sie hier.

Da sich die Situation in Kuba hinsichtlich der Reisebeschränkungen im Moment kontinuierlich ändert, folgen die Hinweise jeweils mit leichter Verzögerung. Wir bitten um Verständnis, dass die Hinweise erst veröffentlicht werden können, wenn alle Angaben vollständig belastbar sind.

Ich werde als Tourist nach Kuba reisen. Muss ich mich in Quarantäne begeben?

Einreisende müssen sich am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben. 

Für Reisende zu touristischen Zwecken besteht anschließend die Pflicht, sich im Hotel/Unterkunft aufzuhalten, bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses. Danach können sich die Reisenden frei bewegen.

Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kuba haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.

Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.

Ab dem 1. Dezember 2020 wird für die PCR-Tests eine Gebühr i.H.v. 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird.

Wo finde ich Hinweise zu den aktuellen Einreisebestimmungen bzw. Informationen zur Visumbeantragung für Deutschland und für die Einreise unverheirateter Paare?

Hinweise finden Sie hier und hier sowie hier .

Hinweise und Formulare für die Einreise unverheirateter Partner finden Sie außerdem hier.

Wer darf trotz Einreisebeschränkungen unabhängig vom Reisezweck nach Deutschland einreisen?

Die nachstehend aufgelisteten Personengruppen sind von den Einreisebeschränkungen ausgenommen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Land sie nach Deutschland einreisen oder in welchem Land sie ansässig sind, und unabhängig vom Reisezweck.

  • Deutsche Staatsangehörige
  • Unionsbürger
  • Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens oder Islands
  • Drittstaatsangehörige mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht und Wohnsitz in einem EU- oder Schengen Mitgliedstaat oder dem Vereinigten Königreich (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum)
  • Familienangehörige der Kernfamilie der vorgenannten vier Personengruppe (die Kernfamilie umfasst Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder)

    WICHTIG: Kubanische Staatsangehörige müssen ein Visum für die Einreise beantragen!

Kann mich ein Verwandter aus Kuba besuchen kommen?

Familienangehörige der Kernfamilie können ihre Verwandten in Deutschland besuchen. Dies sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder.

Verwandte ersten und zweiten Grades (Eltern, volljährige Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) von Verwandten mit Wohnsitz in Deutschland, dürfen - bis zu 90 Tage - nur in Fällen dringender familiärer Notlage reisen (Geburten, Eheschließungen, Beerdigungen, medizinische Notfälle).

WICHTIG: Kubanische Staatsangehörige müssen ein Schengenvisum für die Einreise beantragen!

Ich habe ein gültiges Mehrjahresvisum, das vor dem 17. März 2020 ausgestellt wurde. Kann ich in Deutschland einreisen?

Sie können nur dann in Deutschland einreisen, wenn Sie unter eine der Ausnahmen der aktuellen deutschen Einreisebestimmungen fallen. Diese Ausnahme muss bei der Grenzkontrolle der Bundespolizei gegenüber mit Dokumenten nachgewiesen werden.

Kann ich mit einem Reisepass eines Mitglieds der Europäischen Union nach Deutschland einreisen?

Ja, mit einem EU-Pass können Sie nach Deutschland einreisen.

Kann ich zu Transitzwecken in Deutschland ein- bzw. durchreisen?

In der Regel müssen Drittstaatsangehörige direkt in das Zielland einreisen.

Transit in einen anderen EU-Mitgliedstaat, in einen Schengen-Mitgliedstaat oder in das Vereinigte Königreich:

Die Einreise von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (als Transitland) im Transit in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, einen Schengen-Mitgliedsstaat oder das Vereinigte Königreich (Zielland) ist jedoch unter folgenden Voraussetzungen möglich:

a) der Aufenthalt in Deutschland (als Transitland) ist auf die Dauer beschränkt, die für die direkte Durchreise in das Bestimmungsland (oder gegebenenfalls in ein anderes Transitland) erforderlich ist;

b) Drittstaatsangehörige können in das Zielland (oder gegebenenfalls in ein anderes Transitland) gemäß Anhang I oder II der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates vom 30. Juni 2020 oder mit einer vom Zielland ausgestellten Einzelbescheinigung über die Einreise einreisen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden auch die Einreise auf dem Luftweg und die Weiterreise in das Zielland auf dem Landweg gestattet.

Bei der Einreise müssen Drittstaatenangehörige nachweisen, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Nachweis der Voraussetzung nach a) kann insbesondere durch Flugtickets usw. erbracht werden. Der Nachweis zu b) kann durch einen Ausdruck der im Bestimmungsland geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften gemäß Anhang I der Empfehlung des Rates erbracht werden, aus dem hervorgeht, dass die Einwohner bestimmter Länder für die Einreise in das Bestimmungsland keinen Nachweis über den Zweck der Reise erbringen müssen. Andernfalls wird der Nachweis der zwingenden Notwendigkeit der Einreise gemäß Anhang II der Ratsempfehlung verlangt, wobei die deutschen Grenzbeamten in diesem Fall nur die in Deutschland geltenden Einreisebestimmungen überprüfen werden. Alternativ kann eine von den zuständigen Behörden des Ziellandes bescheinigte Befreiung von Reisebeschränkungen oder eine vorherige Einreisegenehmigung vorgelegt werden.

Transit in ein anderes Land außerhalb der EU/Schengen-Gebiet/Großbritannien:

Wenn Sie sich auf einem deutschen Flughafen nur im internationalen Transitbereich aufhalten, benötigen kubanische Staatsbürger kein Visum.

Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Sie die Transitzone verlassen müssen, um für Ihren Anschlussflug einzuchecken oder Ihr Gepäck erneut aufzugeben.

Wenn Sie die internationale Transitzone verlassen müssen, benötigen kubanische Staatsbürger für die Durchreise ein Schengen-Visum. Zusätzlich zu den üblichen Dokumenten (Antragsformular, biometrisches Foto, Reisepass) müssen Sie Ihre Flugreservierung bis zum endgültigen Bestimmungsort, die Krankenversicherung für den geplanten Aufenthalt und den Nachweis, dass Sie in das Zielland (oder ein anderes Transitland) einreisen dürfen, vorlegen. Für den Visumantrag muss über das Terminsystem ein Termin gebucht werden.

Erkundigen Sie sich zunächst auf den Websites der Behörden des Endbestimmungslandes, ob Sie die Anforderungen erfüllen und über die erforderlichen Nachweise für die Einreise in dieses Land verfügen. Nur in diesem Fall wäre es möglich, im Transit durch Deutschland zu reisen.

Was muss ich tun, wenn ich bereits ein Visum erhalten habe, aber nicht nach Deutschland reisen konnte?

Wenn Ihnen bereits ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland erteilt wurde, Sie jedoch aufgrund der Pandemiesituation nicht reisen konnten und Ihr Visum abgelaufen ist oder kurz davorsteht, kann eine Erneuerung/Verlängerung desselben Visums ohne zusätzliche Kosten in Betracht kommen. Eine persönliche Vorsprache ist dafür nicht erforderlich.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass die Erneuerung/Verlängerung des Visums nur möglich ist, wenn sich die Umstände nicht geändert haben (Art des Visums, Aufenthaltsgrund, Arbeitsvertrag usw.). Nur das Datum des Visums wird geändert.

Wenn Sie eine Verlängerung Ihres bereits ausgestellten Visums beantragen möchten, schicken Sie uns vor dem 31. Dezember 2020 eine E-Mail mit dem Betreff „Visa Erneuerung (Ihr vollständiger Name)“ mit einem formlosen Antrag mit einer kurzen Erklärung und Ihrer Unterschrift (Scan) an info@havanna.diplo.de.

Die Botschaft wird Ihren Fall prüfen und Sie über die weiteren Schritte informieren, falls eine Verlängerung Ihres Visums möglich ist.

Ich habe einen gültigen Aufenthaltstitel, aber ich befinde mich seit mehr als 6 Monaten außerhalb Deutschlands, muss ich ein Visum beantragen?

Ihre für Deutschland gültige Aufenthaltserlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen durch den Covid-19 gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie sich im Ausland befinden und nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist nach Deutschland zurückkehren können, können Sie eine Verlängerung der Frist beantragen. Dieser Antrag muss vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht werden und kann formlos gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich für weitere Informationen direkt dort.

Es gibt zurzeit keine Postverbindung zwischen Kuba und Deutschland. Kann ich Kopien der Dokumente für den Visumantrag einreichen?

Unterlagen können als Kopie eingereicht werden. Wenn die Verpflichtungserklärung nicht im Original eingereicht wird, dann muss die einladende Person in Deutschland die Ausländerbehörde, vor der sie die Erklärung abgegeben hat, bitten, die Echtheit per E-Mail der Botschaft zu bestätigen. Bitte beachten Sie, dass das Original der Verpflichtungserklärung bei der Einreisekontrolle in Deutschland verlangt werden kann. Die Botschaft behält es sich vor, Originale nachzufordern.

Muss ich etwas beachten, wenn ich über ein anderes (europäisches) Land nach Deutschland reise?

Bitte erkundigen Sie sich zwingend vor Kauf des Fluges, welche Mitnahmeregelungen die jeweilige Fluglinie hat und ob ggf. die Behörden des Landes, über das Sie reisen, weitere Dokumente oder Erlaubnisse benötigen.

Muss ich außer dem Visum noch andere Dokumente bei der Grenzkontrolle vorzeigen?

Neben dem von der Botschaft ausgestellten gültigen Visum sollten Sie Dokumente mit sich führen, die belegen, dass Sie unter eine der Ausnahme der Einreisegelungen fallen. Die Bundespolizei kann diese verlangen. Bitte beachten Sie, dass die abschließende Entscheidung über Ihre Einreise ausschließlich die Bundespolizei trifft.

Wie kann ich die Botschaft erreichen, wenn ich Fragen habe, die hier nicht beantwortet wurden?

Die Botschaft ist per Telefon unter +53 7 833 25 69 sowie per E-Mail unter info@havanna.diplo.de erreichbar.

Quelle:https://havanna.diplo.de

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