Kuba setzt Zoll-Änderungen in Kraft

05 September 2014 10:23am
Kuba setzt Zoll-Änderungen in Kraft

Die jüngsten Regelungen des Allgemeinen Zoll der Republik Kubas (Resolutionen 206, 207 und 208) und die Gesetz 300 des Ministeriums für Finanzen und Preise, trat ab dem ersten September in Kraft, um Grenzen zu nicht-kommerziellen Einfuhr von Einzelpersonen zu setzen.

Diese neue Bereitschaften umfassen die Liste der Zollwert sowie die Mengen und Sammel oder sonstige Gebührenbefreiung für Post-, Luft- und See-Sendungen.

Nach den Regeln, die am 11. Juli veröffentlicht wurden, gilt, dass der Gesamtwert der Artikel von Gepäck, die nicht Teil der persönlichen Effekten sind, können den tausend Dollar, keine Zahlung der ersten 50, nicht überschreiten.

Die Vorschriften detaillieren eine Liste von den Zollwert der einzelnen Elemente, durch Beschluss des Beamten anwendbar, im Falle der Erklärung des Reisenden oder der Rechnung nicht akzeptiert werden, als Grundlage für die Erhebung der Zölle.

Die neuen Regeln ändern nicht die Gesetze im Zusammenhang mit der Einfuhr von persönlichen Effekten der Reisenden von  Zahlung befreit, einschließlich seiner Kleidung, Schuhe, Toilettenartikel und Körperpflege.  

Andere Gebühren von Zahlung befreit sind auch: einen tragbaren digitalen Multimedia, Mobiltelefon, einen tragbaren Fernseher, einen tragbaren Personal Computer, eine Kamera und Artikel für den Transport, Unterhaltung, Ernährung und Kinderbetreuung, je nach Alter.

Es können auch frei von Zahlung bis zu 10 Kilogramm Drogen, getrennt von anderen Gepäck und in der Originalverpackung, Prothesen, Rollstühle, Windeln und ähnliche Medien und Unterrichtsmaterialien importiert werden.

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